Publikationen

Der Anwendungsbereich von Art. 6a COVID-19-Verordnung 2: Die Handlungsfähigkeit von sämtlichen privaten und öffentlichen Organisationen und Institutionen ist seit dem 17. März 2020 gesetzlich gewährleistet (6. April 2020) - Binder A./Hofstetter D./Biland J./Bollmann C.

“Die «COVID-19-Verordnung 2» des Bundesrates bringt entgegen ihrem zu engen Wortlaut nicht nur praktikable Lösungen für Generalversammlungen von Publikumsgesellschaften, KMU und Vereinen, sondern für Versammlungen jeglicher Art bei privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Organisationen. Und, das mag manche überraschen: auch für Gemeindeversammlungen, Sitzungen von Kantonsparlamenten sowie Sessionen der eidgenössischen Räte. Sämtliche Gesellschaften, Organisationen und Institutionen sind damit seit dem 17. März 2020 wieder handlungsfähig – sofern sie digital à jour sind.”

Die Patientenverfügung (30. April 2019) - Binder A. / Bollmann C.

“Fiktives Fallbeispiel KSB: Eine 52-jährige Patientin wird am Karfreitagabend in das KSB eingeliefert. Sie leidet an einer chronischen Lungenerkrankung (COPD) und hat aktuell einen schweren Infekt (Sepsis). Der Blutdruck ist zu tief und die Atmung ungenügend. Die Patientin ist schläfrig und kann keine Antwort geben. Sie braucht Antibiotika, kreislaufunterstützende Medikamente und eine Maskenbeatmung auf der Überwachungsstation. Falls sich die Situation nicht schnell bessert, müsste die Patientin auf die Intensivstation verlegt, intubiert und künstlich beatmet werden. Die Patientin ist verheiratet und hat eine volljährige Tochter.”

Die Sparquote im Ehescheidungsrecht (22. Juni 2018) - Läuffer M. / Bollmann C.

“Bei einer lebensprägenden Ehe setzt das Gericht im Rahmen eines Eheschutz- oder Scheidungsverfahrens die Höhe des Ehegattenunterhalts fest. Je nachdem, wie gut die finanziellen Verhältnisse der Ehegatten sind, wendet das Gericht die einstufige oder die zweistufige Berechnungsmethode an. Bei der Bestimmung, ob gute finanzielle Verhältnisse vorliegen, ist nicht das Familieneinkommen relevant, sondern der Umstand, ob die Familie während des ehelichen Zusammenlebens Ersparnisse bilden konnte, d.h. eine sog. «Sparquote». Dieser Aufsatz widmet sich den Fragen, welche Interessen die Ehegatten bei der Wahl der Berechnungsmethode haben und was zur Sparquote zählt.”

Ist Einkommen aus Nebentätigkeit unterhaltsrechtlich relevant? (23. Oktober 2017) - Läuffer M. / Bollmann C.

“Bei der Bemessung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens stellt sich oft die Frage, ob das Einkommen aus einer Nebentätigkeit zum Einkommen gehört. Grundsätzlich ist diese Frage zu verneinen. Unter gewissen Voraussetzungen sind aber Ausnahmen möglich.”

Der Grundbetrag bei der Bemessung des Volljährigenunterhalts (9. Juni 2017) - Läuffer M. / Bollmann C.

“Die finanzielle Unterstützung der Kinder über deren Volljährigkeit hinaus durch die Eltern ist heute der Regelfall. Bei der Berechnung des Bedarfs des volljährigen Kindes stellt sich oft die Frage, mit welchem Grundbetrag gerechnet werden soll. Die Grundbeträge gemäss den kantonalen Richtlinien zur Berechnung des Existenzminimums bilden dabei lediglich den Ausgangspunkt: Es müssen stets die konkreten Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden.”